Böllerverbot im Landkreis Göttingen

22.12.2021
Silvester und Neujahr:
Silvester und Neujahr:
In einzelnen Städten und Gemeinden des Landkreises Göttingen gilt von Freitag, 31. Dezember 2021, bis Samstag, 1. Januar 2022, ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Für die restlichen Tage im Jahr ist das Abfeuern von Produkten dieser Kategorie ohnehin grundsätzlich verboten.