Hunde in Göttingen: Von April bis Mitte Juli gilt Leinenzwang
28.03.2022
Wegen der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gelten jedes Jahr vom 1. April bis 15. Juli besondere Regelungen für Hundehalter*innen: Sie müssen ihre Hunde in dieser Zeit in der freien Landschaft und im Stadtwald durchgehend an der Leine führen. Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und übrigen freien Flächen, auch wenn sie innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Dazu gehören auch die Wege und Gewässer in diesen Flächen.