Impfpflicht in besonderen Einrichtungen: Stadt bietet Info-Hotline
04.03.2022
Corona-Pandemie
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Ab Dienstag, 15. März 2022, gilt bundesweit die Corona-Impfpflicht für Menschen, die in besonders schutzbedürftigen Einrichtungen tätig sind. Hierdurch sollen insbesondere jene geschützt werden, die in den Einrichtungen betreut oder behandelt werden. Darüber hinaus soll die Impfpflicht dazu beitragen, dass die Versorgung in diesen Bereichen sichergestellt wird. Um Fragen zu diesem Thema zu beantworten, hat die Stadt Göttingen ab sofort eine Info-Hotline unter 0551/400-3500 geschaltet.