Maskenpflicht in den Städten wird angepasst
Corona-Pandemie
Die Maskenpflicht für bestimmte innerstädtische Bereiche in Göttingen sowie in Bovenden, Duderstadt, Hann. Münden und Osterode am Harz wird ab Donnerstag, 24. Februar 2022, angepasst. Das hat das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis per Allgemeinverfügung festgelegt. Die Pflicht, eine FFP2-Maske (oder mit mindestens gleichwertigem Schutzniveau) zu tragen, dient dem weiteren Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus und gilt dort, wo viele Menschen unter freiem Himmel auf engem Raum zusammenkommen.