Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Amtsblatt 69
23.12.2021
Das Amtsblatt Nr. 69 der Stadt Göttingen ist erschienen. Inhaltlich geht es um die Ergänzung der Allgemeinverfügung vom 03.12.2021 über die Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Örtlichkeiten der Städte Osterode am Harz, Herzberg am Harz und Bad Lauterberg im Harz. Bei den betreffenden Örtlichkeiten handelt es sich um solche unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.